Namibia
Klimatabelle Windhoek
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 30 | 29 | 27 | 25 | 22 | 20 | 20 | 23 | 25 | 29 | 29 | 30 |
---|
Min. Temperatur °C | 17 | 16 | 15 | 13 | 9 | 7 | 6 | 9 | 11 | 15 | 15 | 17 |
---|
Sonnenstunden / Tag | 9h | 8h | 8h | 10h | 10h | 10h | 10h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h |
---|
Regentage | 8 | 8 | 8 | 4 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 | 6 |
Klimatabelle Etosha
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 34 | 32 | 31 | 31 | 28 | 26 | 26 | 29 | 33 | 35 | 35 | 35 |
---|
Min. Temperatur °C | 19 | 18 | 17 | 15 | 9 | 6 | 6 | 8 | 13 | 16 | 18 | 18 |
---|
Sonnenstunden / Tag | 9h | 8h | 9h | 10h | 10h | 10h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h |
---|
Regentage | 8 | 9 | 7 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 4 |
WETTER & KLIMA
In Namibia herrscht sehr trockenes Wüstenklima, die Regenzeit ist von Januar bis März.
Entlang der Küste sind die Temperaturen, bedingt durch den Benguela-Strom, meist sehr angenehm.
Aufgrund seiner Lage südlich des Äquators sind die Jahreszeiten in Namibia entgegengesetzt zu denen in Europa.
Sommer: Teils heiß, die Tagestemperaturen steigen auf bis etwa 32°C.
Winter: Mildes Klima mit Durchschnittstemperaturen um 20°C.
Beste Reisezeit
Die angenehmste Reisezeit für Namibia ist zwischen April und Oktober. Ein Aufenthalt in den Küstengebieten ist aber auch im namibischen Sommer zwischen November und März empfehlenswert.
WÄHRUNG
1 Namibia Dollar (NAD) = 100 Cents
Der Südafrikanische Rand (R) ist gleichberechtigtes Zahlungsmittel neben dem Namibia Dollar, d.h. beide Währungen können zur Zahlung in Namibia verwendet werden.
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 16,22 NAD
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
In Namibia gilt bis auf weiteres ein generelles Einreiseverbot für Staatsangehörige aller Länder weltweit. Die Einreise von Ausländern ist im Einzelfall nur unter besonderen Umständen und nach vorheriger Genehmigung der zuständigen namibischen Behörden zulässig.
Für namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt („permanent residence“) gilt grundsätzlich ein Ausreiseverbot. Ausreisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Ministry of Home Affairs möglich.
Air Namibia hat seit 6. Mai 2020 den innernamibischen Flugverkehr wieder aufgenommen. Der internationale Flugverkehr soll voraussichtlich ab Anfang Juli folgen.
Der seit dem 17. März 2020 für bis zu sechs Monate geltende nationale Notstand hat weiterhin Bestand. Der Präsident hat am 30. April schrittweise Lockerungen in vier Phasen angekündigt. Diese sehen in der 3. Phase vom 2. Juni bis 30. Juni folgende Maßnahmen/Regelungen vor: Grenzen bleiben grundsätzlich geschlossen, namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt können einreisen, müssen aber für 14 Tage in staatliche Quarantäne; Maskenpflicht in der Öffentlichkeit, Geschäfte und Einkaufszentren sowie Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos und Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Gleiches gilt für Restaurants, Bars und Cafés. Alkoholverkauf nur für den privaten Konsum wird von Montag bis Samstag wieder erlaubt. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 50 Teilnehmern dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen wieder stattfinden. Die Lockerungen in Phase 3 gelten nicht für das Stadtgebiet von Walvis Bay. Aufgrund dort aufgetretener zweier neuer Covid-19-Fälle mit zahlreichen Kontakten wurden dort für die Dauer einer Woche erneut die Lockdown-Regelungen in Kraft gesetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Namibia ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Reisedokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Besonderheit: Für die Einreise benötigt man 2 freie Stempelseiten im Reisepass. Des Weiteren muss sich dieser in einem angemessen Zustand befinden, sodass er gut lesbar ist.
Hinweise für Minderjährige: Bei der Einreise wird die Sorgerechtslage Minderjähriger in der Regel überprüft. Eine internationale Geburtsurkunde (gegebenenfalls mit beglaubigter englischer Übersetzung) ist vorzulegen.
Alleinreisende Minderjährige benötigen die beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten (“Affidavit”), inklusive Kopien der Reisepässe der Sorgeberechtigten. Zusätzlich wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt.
Minderjährige, die mit nur einem Elternteil reisen benötigen ein “Affidavit” (beglaubigte Genehmigung) des anderen Elternteils oder entsprechende Nachweise (mit englischer Übersetzung) über das alleinige Sorgerecht.
Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen („Affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in Namibia benötigt, sofern der Aufenthalt nicht über 90 Tage hinaus geht.
Besonderheit: Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit des Einreisestempels, auch den korrekten Zeitraum widerspiegelt. Dies gilt auch für einen Transitaufenthalt. Eine zu kurze,- sowie zu lange Aufenthaltsgenehmigung kann zu erheblichen Strafen führen. Wenn aufgrund von Krankheit, der Reisezeitraum verlängert werden muss, melden Sie sich unverzüglich beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration) zur Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung.
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin oder an die Konsulate in Pfungstadt oder Hannover-Laatzen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.
Bitte überprüfen Sie die Gültigkeit des Einreisestempels in ihrem Reisepass, bevor sie die Passkontrolle verlassen. Eine fehlerhaft eingetragene Aufenthaltsgenehmigung kann Festnahmen oder Strafzahlungen zur Folge haben.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für das Land Namibia sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Namibia empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass für Schwangere aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Hepatitis E
Aktuelle Länder mit Gelbfieberinfektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik