Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
Klimatabelle Abu Dhabi
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 39 | 40 | 40 | 39 | 35 | 30 | 26 |
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Min. Temperatur °C | 14 | 15 | 17 | 21 | 25 | 27 | 29 | 29 | 27 | 23 | 19 | 16 |
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Sonnenstunden / Tag | 8h | 8h | 8h | 9h | 11h | 11h | 10h | 10h | 10h | 10h | 10h | 8h |
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Regentage | 1 | 2 | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Klimatabelle Dubai
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 24 | 25 | 28 | 33 | 38 | 40 | 41 | 41 | 39 | 36 | 31 | 26 |
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Min. Temperatur °C | 15 | 16 | 18 | 21 | 25 | 28 | 30 | 31 | 28 | 24 | 20 | 17 |
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Sonnenstunden / Tag | 7h | 8h | 9h | 8h | 10h | 12h | 12h | 10h | 10h | 10h | 9h | 8h |
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Regentage | 5 | 4 | 5 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 3 |
WETTER & KLIMA
Die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen größtenteils aus flachen Küstengebieten mit trockenen Salzseen, die in die Wüste übergehen. Es herrscht ein tropisches Klima mit feuchtheißen Sommern.
April bis Oktober: Im Sommer steigen die Temperaturen an der Küste auf über 50°C bei fast 100 Prozent Luftfeuchtigkeit, im Landesinneren ist das Klima trocken und extrem heiß.
November bis März: Die Wintermonate sind meist warm mit nur sporadischen Regenfällen. Im Januar und Februar sind kühle Nächte möglich, in denen die Temperatur auf bis zu 10°C absinkt.
Beste Reisezeit
Die beste Jahreszeit für Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zwischen Oktober und April, da in dieser Zeit die Temperaturen mit durchschnittlich 25 Grad angenehm sind. Zudem sorgt meist eine frische Meeresbrise an der Küste für Abkühlung.
WÄHRUNG
1 Dirham (AED) = 100 Fils
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 3,98 AED
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad führen derzeit einige Flüge aus den VAE nach Europa durch, unter anderem nach Frankfurt/Main. Seit dem 19. März 2020 gilt grundsätzlich ein Einreisestopp für Ausländer in die VAE. Die Fluggesellschaften Emirates und Etihad bieten seit 9. Mai 2020 wieder Buchungen für Passagierflüge vom Ausland in die VAE an, unter anderem von Frankfurt/Main nach Abu Dhabi bzw. Dubai. Die Flüge sind derzeit ausschließlich für emiratische Staatsangehörige sowie Ausländer mit Aufenthaltstitel der VAE („Residents“) und Inhaber anderer Langfristvisa buchbar. „Residents“ und Inhaber anderer Langfristvisa benötigen vor der Buchung eine ausdrückliche Rückkehrerlaubnis der VAE Behörden. Hierzu wurden eine spezielle Webseite des Außenministeriums, und die Hotline +971 80044444 eingerichtet. Nach der Einreise in die VAE ist eine 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
Der Transitverkehr über die VAE ist weiterhin eingestellt. Die Landgrenzen zu Oman und Saudi-Arabien sind für Ausländer geschlossen.
Die Sicherheitsbehörden der VAE haben alle sich in den VAE aufhaltenden Personen dazu aufgefordert, streng auf soziale Distanzierung zu achten.
Einkaufszentren, Geschäfte und Restaurants sind unter engen Auflagen wieder geöffnet. Das Tragen von Gesichtsmasken in der Öffentlichkeit ist obligatorisch, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre.
Öffentliche Versammlungen bleiben auch während des Fastenmonats Ramadan verboten. Moscheen, Kirchen und andere Gotteshäuser sind auf unbestimmte Zeit geschlossen, ebenso Schulen, Universitäten und touristische Sehenswürdigkeiten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
In die Vereinigte Arabische Emirate ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass (mit Lichtbild) einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem Personalausweis, dem vorläufigen Personalausweis oder dem vorläufigen Reisepass einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Minderjährige, die nicht in Begleitung der Sorgeberechtigten reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des nicht anwesenden Elternteils. Dies wird auch dann empfohlen, wenn der Nachname des Kindes nicht dem der Eltern gleicht.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird kein Visum bei einem Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage innerhalb von 180 Tagen hinaus geht.
Besonderheiten: Inhaber eines vorläufigen Reisepasses benötigen ein Visum, weitere Informationen bietet die Botschaft der VAE in Berlin. Die VAE-Behörden können die Aufenthaltsdauer über die 90 Tage hinaus verlängern.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer beträgt etwa 10-12 Konsulatsarbeitstage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
mitzuführende Dokumente:
– gültiges Rück- oder Weiterflugticket
– eine freie Seite im Reisepass
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an das Konsulat in München.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum.
Es gelten folgende Ausnahmen:
Reisende, die innerhalb von 12 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, können sich ohne Visum am Flughafen aufhalten. Achtung: Für visumpflichtige Personen ist ein Transitvisum für den Wechsel zwischen den Flughäfen Dubai International (DXB) und Dubai Al Maktoum International (DWC) erforderlich
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für die Vereinigten Arabischen Emirate sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheit: Alle Reisenden älter als 9 Monate, die aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet einreisen oder sich dort länger als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, benötigen bei Einreise eine gültige Gelbfieberimpfung.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Vereinigte Arabische Emirate empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Meningokokken-Krankheit (ACWY) bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Wichtiger Hinweis: Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten ist ohne ärztliche Verschreibung nicht möglich. Für diese muss vor der Reise eine Einfuhrerlaubnis beantragt werden – bitte planen Sie hierfür genügend Zeit ein. Die Einfuhrerlaubnis können Sie online auf der Website des Gesundheitsministeriums der Vereinigten Arabischen Emirate beantragen: http://www.mohap.gov.ae/en/services/Pages/361.aspx. Dort lesen Sie auch, welche Medikamente/Inhaltsstoffe genehmigungspflichtig sind.
Oman
Klimatabelle Muscat
| Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Max. Temperatur °C | 25 | 27 | 29 | 34 | 39 | 40 | 38 | 36 | 35 | 35 | 30 | 27 |
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Min. Temperatur °C | 17 | 17 | 20 | 24 | 29 | 30 | 29 | 28 | 26 | 24 | 20 | 18 |
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Sonnenstunden / Tag | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9h | 9h | 9h | 10h | 9h | 9 |
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Regentage | 6 | 3 | 4 | 2 | 0 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 2 | 3 |
WETTER & KLIMA
Das Klima im Oman ist ganzjährig sehr warm, man spricht von einem sogenannten randtropischen Klima. Der Norden um Maskat wird durch ein subtropisches Klima mit einem heißen Sommer mit durchschnittlich 35 Grad und mehr bestimmt, die Winter sind mit durchschnittlich 25 Grad angenehm. Obwohl nur wenig Regen fällt, ist die Luftfeuchtigkeit relativ hoch.
Ein völlig anderes Klima herrscht im Süden: Dieser Teil wird vom Monsun beherrscht.Ab Mitte Juni kommt eszu einem eigenartigen Wetter-Phänomen: der Süden wird in eine Art Sprühnebel, ein Mix aus feinstem Regen und tief hängenden Nebelschwaden heimgesucht, der die Natur in sattes Grün taucht.
Beste Reisezeit
Die Wintermonate November bis März sowie die Übergangsmonate Oktober und April sind gut für Rundreisen in den Oman geeignet.
WÄHRUNG
1 Omanischer Rial (OMR) = 1.000 Baisa
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 0,42 OMR
(Stand: Februar 2020)
Aktuelles zu COVID-19
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Oman zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.
Derzeit gibt es keine Ausreisemöglichkeit aus Oman mit regulären Flügen oder auf dem Landweg.
Bereits seit dem 18. März 2020 besteht ein generelles Einreiseverbot für alle Ausländer. Eine (Wieder-)Einreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen derzeit nicht mehr möglich.
Alle Geschäfte und fast alle Hotels im Sultanat sind geschlossen. Ausnahmen gelten nur für Lebensmittelgeschäfte, Kliniken, Apotheken, Optiker und Tankstellen. Restaurants und Cafés ist Verkauf außer Haus weiterhin gestattet, sofern sie sich nicht in einem Einkaufszentrum befinden.
Seit dem 1. April 2020 sind Maßnahmen in Kraft, die die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung weiter einschränken:
Der Zugang zu einzelnen Stadtteilen von Maskat, u.a. Mutrah, Ruwi, Wadi Kabir, wird streng kontrolliert und ist nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich, was gegebenenfalls mit Dokumenten nachzuweisen ist.
Auch der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen wurde stark eingeschränkt. Ausnahmen gibt es für dienstlich notwendige Fahrten, Ambulanz- und Notfallfahrzeuge, Militär- und Sicherheitsfahrzeuge sowie Fahrten, die der Lebensmittelversorgung und sonstiger Versorgung dienen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmesserungen und Einreisesperren. Oman hat mit Wirkung ab 17. März 2020 ein Einreiseverbot für alle Ausländer verhängt. Ausgenommen sind nur Staatsangehörige aus Ländern des Golfkooperationsrates, die sich nach Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. Eine Einreise oder Wiedereinreise nach Oman ist somit für alle deutschen Staatsangehörigen ab 17. März 2020 nicht mehr möglich. Deutsche, die mit Touristenvisa eingereist sind, sind aktuell nicht betroffen. Wegen der weltweit derzeit stark eingeschränkten und weiter rückläufigen Flugverbindungen empfehlen wir allen Reisenden in Oman, frühestmöglich ihre Rückreiseoptionen zu überprüfen und ggf. umzubuchen. Mehrere Fluglinien in der Region haben den Flugverkehr mit Europa bereits suspendiert oder stark eingeschränkt. Seit 15. März 2020 dürfen Kreuzfahrtschiffe keine omanischen Häfen mehr anlaufen.
In den Oman ist es möglich mit dem Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit dem vorläufigen Reisepass, dem Personalausweis und dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Hinweis für Minderjährige: Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. des fehlenden Elternteils in englischer Sprache mit sich führen. Es wird empfohlen, die Erklärung auch ins Arabische übersetzen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt im Oman benötigt. Das Visum sollte als e-Visum (https://evisa.rop.gov.om/home ) über das Internet beantragt werden. Unter Umständen werden auch Visa vor Ort (“Visa on Arrival”) ausgehändigt, es wird jedoch empfohlen, das Visum bereits vor der Reise online zu beantragen. E-Visa können für bis zu 10 oder bis zu 30 Tage beantragt werden, wobei das 30-tägige Visum bei Bedarf um weitere 30 Tage verlängert werden kann.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt etwa 6 Konsulararbeitstage.
Besonderheiten: Das Visum ist für 30 Tage nachdem es ausgestellt wurde gültig und berechtigt ab der Einreise zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.
Es kann ein Visum mit mehrfacher Einreise für eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr beantragt werden. Die einzelne Reise darf dann einen Aufenthalt von maximal vier Wochen nicht überschreiten. Die Reisedokumente müssen in diesem Fall noch mindestens ein Jahr gültig sein.
Einreise aus Katar: Bei der direkten Einreise aus Doha/Katar nach Maskat besteht die Möglichkeit, vorab ein Sondervisum zu beantragen, das auch für den Oman gültig ist. Dieses Visum muss mindestens einen Monat gültig sein.
Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten:
Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten wird ein gültiges Visum benötigt. Dieses wird an der Grenze ausgestellt oder kann vorab bei einer der Vertretungen des Omans sowie als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein neues Visum erforderlich wird, wenn eine Wiedereinreise nach Oman geplant ist.
Einreise aus Jemen: Wenn eine Reise nach Jemen und eine Wiedereinreise in den Oman geplant ist, ist zu beachten, dass das vorher für den Oman erteilte Visum nicht zur Wiedereinreise berechtigt. Es muss ein neues Visum beantragt werden, das allerdings nicht an den Grenzübergängen ausgestellt wird.
Hinweis: Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sind im Rahmen eines Landgangs für Aufenthalte von maximal 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.
Mitzuführende Dokumente:
– Rück- oder Weiterreiseticket
– ausreichende finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Transitvisabestimmungen
Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Transitvisa werden auf Antrag der befördernden Fluggesellschaft bei Ankunft am internationalen Flughafen Seeb (Maskat) erteilt.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für den Oman sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise in das Land Oman empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Dengue-Fieber
Aktuelles zu COVID-19
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