Laos
WETTER & KLIMA
In Laos herrscht tropisches Monsunklima:
November bis Februar: gemäßigte, vergleichsweise kühle und trockene Witterung
Februar bis Mai: trocken-heiße Jahreszeit mit Temperatur bis über 40°C
Mai bis Oktober: Monsunzeit mit sehr hoher Luftfeuchtigkeit
Beste Reisezeit
Die angenehmste Zeit für eine Reise nach Laos sind die Monate November bis März.
WÄHRUNG
Laotischer Kip (LAK)
Derzeitiger Kurs:
1 EUR = ca. 9.707,10 LAK
(Stand: Dezember 2019)
Aktuelles zu COVID-19
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat mittlerweile zu einer weitgehenden Absperrung von Laos geführt. Seit dem 23. März 2020 sind alle Landesgrenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Die Flugverbindungen zwischen Laos und den Staaten der Region sind mit Ausnahme von China eingestellt. Damit ist Laos von den wichtigen Umsteigeflughäfen abgeschnitten. Zwischen Laos und China bestehen noch wenige Flugverbindungen.
Die Ausstellung eines „Visa upon Arrival“ oder eines E-Visa ist für die Einreise nach Laos bis auf weiteres generell ausgesetzt worden. Touristenvisa werden überhaupt nicht mehr ausgestellt. Andere Visa, etwa für Geschäftsreisende, müssen bei der zuständigen laotischen Auslandsvertretung im Land der Abreise beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-gesundheit/gesundheit-fachinformationen/reisemedizinische-hinweise/Coronavirus
EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
Nach Laos ist es möglich mit dem Reisepass, dem vorläufigen Reisepass und dem Kinderreisepass einzureisen. Nicht möglich ist es mit Personalausweis oder dem vorläufigen Personalausweis einzureisen.
Gültigkeit der Reisedokumente: Die Ausweisdokumente müssen mindestens 6 Monate über die Einreise hinaus gültig sein.
Wichtiger Hinweis: Bei der Einreise nach Laos muss eine Einreisegebühr von 1 US-Dollar pro Person gezahlt werden. Bei Beantragung des Visums vor Ort werden Kosten in Höhe zwischen 30US$ – 50US$, abhängig von der Nationalität, anfallen. Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass vermerkt wird. Wenn dieser fehlen sollte, kann es spätestens bei der Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten kommen.
Bitte beachten Sie, dass sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visabestimmungen
Es wird ein Visum bei einem Aufenthalt in Laos benötigt. Das Visum kann bei einer einmaligen Einreise vor Ort an den Flughäfen Vientiane, Luang Prabang, Paksé und Savannakhet (Savannakhet nur noch bis zum 30.03.2020) für bis zu 30 Tage beantragt werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, vor der Reise ein e-Visum zu beantragen und damit für bis zu 30 Tage über den Wattay International Airport, den Luang Prabang International Airport oder die Lao-Thai Friendship Bridge I einzureisen. Das e-Visum berechtigt ebenfalls zur einmaligen Einreise.
Hinweis: Das e-Visum kann unter folgendem Link beantragt werden: https://laoevisa.gov.la/index.
Bearbeitungszeit: Die gewöhnliche Bearbeitungsdauer für das e-Visum beträgt 3 Tage. An Nationalfeiertagen kann es zu Verzögerungen kommen.
Besonderheiten: Geht die Reise über 30 Tage hinaus, muss ein Visum bei der zuständigen Visumbehörde beantragt werden.
Mitzuführende Dokumente:
– Visumantrag
– Mindestens eine freie Seite im Reisepass
– Biometrische Passbilder
– Hin- und Rückflugticket
– Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Hinweis: Bei einzelnen Berufsgruppen wie z.B. Journalisten können abweichende Visaregelungen gelten.
Bei Fragen rund um spezifische Einreise- und Visabestimmungen mit Wohnsitz im Land Deutschland wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft in Berlin.
Bitte beachten Sie, dass sich die Visabedingungen kurzfristig ändern oder individuell behandelt werden können. Nur die zuständige Botschaft oder eines der zuständigen Generalkonsulate können rechtsverbindliche Informationen und Hinweise und/oder über diese Informationen hinausgehende Informationen und Hinweise liefern. Informieren Sie sich rechtzeitig.
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum. Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland. Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Transitvisabestimmungen
Visumpflichtige Personen benötigen ein Transitvisum. Es gelten folgende Ausnahmen: Reisende, die ein gültiges Weiterreiseticket in ein Drittland besitzen und innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, benötigen für den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafens kein Visum.
Benötigt werden alle Dokumente zur Einreise in das Zielland.
Hinweis: Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Flüchtlinge und staatenlose Personen.
Einreisebestimmungen für Staatsangehörige anderer Länder
Informationen zu den Dokumentpflichten für Staatsangehörige anderer Länder erhalten Sie beim jeweiligen Konsulat bzw. der Auslandsvertretung des Reiselandes oder bei viamonda auf der Website im Buchungsprozess nach der Auswahl der Staatsangehörigkeit bei der Eingabe der Personendaten zur Reise.
IMPFUNGEN
Für Laos sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Besonderheiten: Bei der Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine Gelbfieberimpfung notwendig.
Folgende Impfungen werden bei der Einreise nach Laos empfohlen:
– Impfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts
– Hepatitis A
– Polio
– Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Japanische Encephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
– Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria: Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.
Besonderheiten für Schwangere und Kinder:
Für Schwangere:
Bitte beachten Sie, dass im Reiseziel aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Zika-Virus
Für Kinder:
Bitte beachten Sie, dass für Kinder aktuell folgende spezielle gesundheitliche Gefahren bestehen:
– Polio, Impfung möglich
– Dengue-Fieber